Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes


°BG

°AuswahlMonat °AuswahlJahr

 

Berechnung der Einzelansprüche für °Mvorname °Mnachname


Sicherung des Lebensunterhalts

Betrag



°Auswahlhilfneu 




+

°Auswahlmehrs Hilfe




+

°Auswahlwarmw 




-

°Auswahlkg 



Bedarf für den Lebensunterhalt




- Anteil am Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft



(Gesamteink. x Individualbed.

/ Gesamtbed.

= Anrechnung)

  


Verbleibender Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts




Kosten für Unterkunft und Heizung


Bestandteile

Gesamt-

Einzelbetrag


Anzahl der Mitbewohner in der Bedarfsgemeinschaft


+ zu berücksichtigende Miete


+ Nebenkosten


+ zu berücksichtigende Heizkosten


Bedarf an Unterkunftskosten



- Restanteil (s.o.) am Gesamteinkommen der BG


Verbleibender Anspruch auf Übernahme von Unterkunftskosten






Summe Bedarfe









Einkommen

(auch periodisch wiederkehrende Einnahmen)


als °AuswahlE1art




als °AuswahlE2art




- Steuer




- Kirchensteuer




- Solidaritätszuschlag




- gesetzliche Krankenversicherung




- gesetzliche Pflegeversicherung




- gesetzliche Rentenversicherung




- Arbeitslosenversicherung




- Vermögenswirksame Leistungen (VL)




Nettoeinkommen




-
 

Grundfreibetrag 100 EUR, es sei denn Einzelberechnung ergibt höhere Absetzungen




-
 

private Kranken- oder Pflege(zusatz)versicherung





+
 

Krankenversicherungszuschuss § 26 Abs. 2 SGB II





-

private Renten(zusatz)versicherung (Riester)





+
 

Rentenversicherungszuschuss § 26 Abs. 1 SGB II





Werbungskosten (Arbeitnehmer) § 6 Abs. 1 Nr. 1 a) ALG II-V





-
 

1/60 der Werbungskostenpauschale § 9a EStG (920 EUR)





-

Fahrtkosten x km à 0,20 EUR





-
 

Versicherungspauschale § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V





Summe (wenn netto > 400 EUR), Rest




-

Freibetrag vom Brutto § 30 SGB II





Stufe 1:

100,01 bis 800

20%





Stufe 2:

800,01 bis °AuswahlGrenze Hilfe

10%




-
 

vom Familiengericht oder durch not. Urkunde titulierte Unterhaltspflichten § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II




-
 
 

bei angehöhrigen BAföG/BAB-Beziehern das dort berücksichtigte Einkommen des Antragstellers §§ 24, 25 BAföG und § 71 bzw. § 108 SGB III




-
 

Erhaltene Barunterhaltsleistungen (regelmäßig oder tituliert, auch durch Bescheid nach § 2 Unterhaltsvorschussgesetz




-
 

Nicht für Eigenbedarf verbrauchtes Kindergeld (s.o.) § 11 Abs. 1 s. 3 SGB II




-

Sonstige Belastung




Summe eigenes Einkommen




Summe Bedarfe




Anrechenbares Einkommen der Bedarfsgemeinschaft







Arbeitslosengeld II



Beitragszuschuss bei Befreiung von der Sozialversicherungspflicht







Monatlicher Beitrag zum Versorgungswerk




Maximaler Beitragzuschuss in Höhe der jeweiligen Pflichtbeiträge









Beitragzuschuss zum Versorgungswerk









Gesamtauszahlungsbetrag





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