Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes


°BG

°AuswahlMonat °AuswahlJahr

 

Berechnung der Einzelansprüche für °Mvorname °Mnachname


Sicherung des Lebensunterhalts

Betrag



°Auswahlhilfe 




+

°Auswahlmehrs Hilfe




-

°Auswahlkg 



Bedarf für den Lebensunterhalt




- Anteil am Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft



(Gesamteink. x Individualbed.

/ Gesamtbed.

= Anrechnung)

  


Verbleibender Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts




Kosten für Unterkunft und Heizung


Bestandteile

Gesamt-

Einzelbetrag


Anzahl der Mitbewohner in der Bedarfsgemeinschaft


+ zu berücksichtigende Miete


+ Nebenkosten


+ zu berücksichtigende Heizkosten


- Warmwasserpauschale


Bedarf an Unterkunftskosten



- Restanteil (s.o.) am Gesamteinkommen der BG


Verbleibender Anspruch auf Übernahme von Unterkunftskosten






Summe Bedarfe









Einkommen

(auch periodisch wiederkehrende Einnahmen)


als °AuswahlE1art




als °AuswahlE2art




- Steuer




- Kirchensteuer




- Solidaritätszuschlag




- gesetzliche Krankenversicherung




- gesetzliche Pflegeversicherung




- gesetzliche Rentenversicherung




- Arbeitslosenversicherung




- Vermögenswirksame Leistungen (VL)




Nettoeinkommen




-
 

Grundfreibetrag 100 EUR, es sei denn Einzelberechnung ergibt höhere Absetzungen




-
 

private Kranken- oder Pflege(zusatz)versicherung





+
 

Krankenversicherungszuschuss § 26 Abs. 2 SGB II





-

private Renten(zusatz)versicherung (Riester)





+
 

Rentenversicherungszuschuss § 26 Abs. 1 SGB II





Werbungskosten (Arbeitnehmer) § 6 Abs. 1 Nr. 1 a) ALG II-V





-
 

1/60 der Werbungskostenpauschale § 9a EStG (920 EUR)





-

Fahrtkosten x km à 0,20 EUR





-
 

Versicherungspauschale § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V





-
 

Sonstige Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (Kfz-Haftpflicht, Berufshaftpflicht)





Summe (wenn Brutto > 400 EUR), Rest




-

Freibetrag vom Brutto § 30 SGB II





Stufe 1:

100,01 bis 800

20%





Stufe 2:

800,01 bis °AuswahlGrenze Hilfe

10%




-
 

vom Familiengericht oder durch not. Urkunde titulierte Unterhaltspflichten § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II




-
 
 

bei angehöhrigen BAföG/BAB-Beziehern das dort berücksichtigte Einkommen des Antragstellers §§ 24, 25 BAföG und § 71 bzw. § 108 SGB III




-
 

Erhaltene Barunterhaltsleistungen (regelmäßig oder tituliert, auch durch Bescheid nach § 2 Unterhaltsvorschussgesetz




+
 

Nicht für Eigenbedarf verbrauchtes Kindergeld (s.o.) § 11 Abs. 1 s. 3 SGB II




-

Sonstige Belastung




Summe eigenes Einkommen





Summe Bedarfe




Anrechenbares Einkommen der Bedarfsgemeinschaft







°AuswahlAnspruch



Berechnung des Zuschlags nach Bezug von Arbeitslosengeld

§ 24 SGB II








Zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I




Zuletzt bezogenes Wohngeld





Summe










./. Gesamtleistung nach SGB II (s.o. Anspruch ALG II)




Berechnungsgrundlage für den Zuschlag










Davon 2/3 als Zuschlag x °AuswahlZ06




Höchstbetrag nach § 24 Abs. 3 SGB II für °AuswahlZ08 mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft









Zuschlag








Beitragszuschuss bei Befreiung von der Sozialversicherungspflicht







Monatlicher Beitrag zum Versorgungswerk




Maximaler Beitragzuschuss in Höhe der jeweiligen Pflichtbeiträge









Beitragzuschuss zum Versorgungswerk









Gesamtauszahlungsbetrag





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