Lohnabrechnung




  Minijobregeln anwenden
Beschäftigung in der Berufsausbildung
Werkstudent / Beihilfeberechtigter

  Datum
    auch Versorgungsbezüge (B) anzeigen   auch sonstige Bezüge (C) anzeigen
  Lohnzahlungszeitraum
     
A Bruttoeinkommen EUR
  Freibetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR
  Hinzurechnungsbetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR
     
B Versorgungsbezüge (Rente, Pension, Witwen-, oder Waisenrente) EUR
A Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne die Einnahmen nach C - sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) EUR
  Jahresfreibetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR
  Jahreshinzurechnungsbetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR
  Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG EUR
B Versorgungsbezüge (Rente, Pension, Witwen-, oder Waisenrente) EUR
  Wenn im Berechnungsjahr noch Versorgungsbezüge gezahlt werden, für wie viele Monate wird dies sein? EUR
     
  Anfängliche Höhe des Versorgungsbezugs (im ersten vollen Monat, frühestens Januar 2005) EUR
  Kalenderjahr, in dem der Versorgungsbezug zum ersten Mal gezahlt wurde, bei Zusammentreffen mehrerer (z.B. Witwen- und Altersrente) das Jahr des ältesten erstmaligen Bezugs
  Voraussichtliche Sonderzahlungen bei Versorgungsbezügen anlässlich des Beginns der Zahlungen (Einmal-Ausschüttungen) ohne Sterbegeld, Kapitalausschüttungen / Abfindungen (s.u. 4) EUR
  Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen / Abfindungen, soweit nicht in C (Sonstigen Bezügen) enthalten EUR
     
C Sonstige Bezüge EUR
1 /. darin enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG, z.B. Sterbegeld für mehrere Jahre EUR
2 /. darin enthaltene Versorgungsbezüge (Rente, Pension, Witwen-, oder Waisenrente) EUR
3 Entschädigungen und Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlungen und ohne Abfindungen bei Versorgungsbezügen (s. nächste Zeile) EUR

darin Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr. 1 EStG): EUR

4 Kapitalauszahlungen / Abfindungen / Nachzahlungen bei Versorgungsbezügen EUR darin Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr. 1 EStG): EUR  
     
Steuerklasse
  Steuer nach Familieneinkommen verteilen (Faktorverfahren, § 39f EStG)? Ja, Faktor ist: (x,xxx)
  Kinderfreibetrag, § 38b Abs. 2 EStG (für Kinder iSd. § 32 EStG)
anderer Elternteil ist verstorben / unauffindbar / zahlt weniger als 75% des titulierten Unterhalts oder hat seinen Anteil übertragen (§ 38b Abs. 2 EStG).
  Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG
Ist der Steuerpflichtige schon 65 Jahre alt geworden?
Ja, im Jahr
Religionszugehörigkeit
Rentenversicherung / Versorgungseinrichtung
Art der Kranken- und Pflegeversicherung?
  Zu- und Abschläge in der Pflegeversicherung? Beschäftigungsort ist in Sachsen
älter als 22 Jahre und kinderlos
  Besteht stattdessen nur eine private Basiskranken- und Basispflegeversicherung? Ja


A1 Lohnsteuer EUR
  Solidaritätszuschlag auf Lohnsteuer EUR
  Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer EUR
  Berücksichtigte Arbeitnehmerbeiträge zur Basisversicherung EUR
A2 Lohnsteuer für mehrjährige Bezüge EUR
  Solidaritätszuschlag auf mehrjährige Bezüge EUR
  Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bei mehrjährigen Bezügen EUR
C Lohnsteuer auf sonstige Bezüge EUR
  Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge EUR
  Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bei sonstigen Bezügen EUR
  Arbeitnehmerbeiträge zur Basisversicherung bei sonstigen Bezügen EUR