Beschäftigung in der Berufsausbildung
  Minijobregeln anwenden


auch Versorgungsbezüge (B) anzeigen

auch sonstige Bezüge (C) anzeigen

Lohnzahlungszeitraum
A Bruttoeinkommen EUR-Cent
  Freibetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR-Cent
  Hinzurechnungsbetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR-Cent



B /. im Bruttoeinkommen enthaltene Versorgungsbezüge (Rente, Pension, Witwen-, oder Waisenrente) EUR-Cent
A Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne die Einnahmen nach C - sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) EUR-Cent
  Jahresfreibetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR-Cent
  Jahreshinzurechnungsbetrag nach Lohnsteuerblatt § 38e EStG EUR-Cent
  /. im Jahreseinkommen enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG EUR-Cent
B /. im Jahreseinkommen enthaltene Versorgungsbezüge (Rente, Pension, Witwen-, oder Waisenrente) EUR-Cent
  Wenn im Berechnungsjahr noch Versorgungsbezüge gezahlt werden, für wie viele Monate wird dies sein? EUR-Cent
  Anfängliche Höhe des Versorgungsbezugs (im ersten vollen Monat, frühestens Januar 2005) EUR-Cent
  Kalenderjahr, in dem der Versorgungsbezug zum ersten Mal gezahlt wurde, bei Zusammentreffen mehrerer (z.B. Witwen- und Altersrente) das Jahr des ältesten erstmaligen Bezugs

  Voraussichtliche Sonderzahlungen bei Versorgungsbezügen anlässlich des Beginns der Zahlungen (Einmal-Ausschüttungen) ohne Sterbegeld, Kapitalausschüttungen / Abfindungen (s.u. 4) EUR-Cent
  Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen / Abfindungen, soweit nicht in C (Sonstigen Bezügen) enthalten EUR-Cent
     
C Sonstige Bezüge EUR-Cent
1 /. darin enthaltene Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG, z.B. Sterbegeld für mehrere Jahre EUR-Cent
2 /. darin enthaltene Versorgungsbezüge (Rente, Pension, Witwen-, oder Waisenrente) EUR-Cent
3 Entschädigungen und Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlungen und ohne Abfindungen bei Versorgungsbezügen (s. nächste Zeile)

EUR-Cent

darin Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr. 1 EStG):

EUR-Cent

4 Kapitalauszahlungen / Abfindungen / Nachzahlungen bei Versorgungsbezügen EUR-Cent darin Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr. 1 EStG):

EUR-Cent




D
Steuerklasse

Steuer nach Familieneinkommen verteilen (Faktorverfahren, § 39f EStG)? Ja, Faktor ist: (x,xxx)

Kinderfreibetrag, § 38b Abs. 2 EStG (für Kinder iSd. § 32 EStG) anderer Elternteil ist verstorben / unauffindbar / zahlt weniger als 75% des titulierten Unterhalts oder hat seinen Anteil übertragen (§ 38b Abs. 2 EStG).

Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG
Ist der Steuerpflichtige schon 65 Jahre alt geworden?
Ja, im Jahr
E
Religionszugehörigkeit
F
Rentenversicherung / Versorgungseinrichtung
G
Art der Kranken- und Pflegeversicherung?

Zu- und Abschläge in der Pflegeversicherung? Beschäftigungsort ist in Sachsen älter als 22 Jahre und kinderlos

Besteht stattdessen nur eine private Basiskranken- und Basispflegeversicherung? Ja
Ergebnisse:
A1 Lohnsteuer EUR-Cent
  Solidaritätszuschlag auf Lohnsteuer EUR-Cent
  Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer EUR-Cent
  Berücksichtigte Arbeitnehmerbeiträge zur Basisversicherung EUR-Cent
A2 Lohnsteuer für mehrjährige Bezüge EUR-Cent
  Solidaritätszuschlag auf mehrjährige Bezüge EUR-Cent
  Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bei mehrjährigen Bezügen EUR-Cent
C Lohnsteuer auf sonstige Bezüge EUR-Cent
  Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge EUR-Cent
  Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bei sonstigen Bezügen EUR-Cent
  Arbeitnehmerbeiträge zur Basisversicherung bei sonstigen Bezügen EUR-Cent